Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Schwimmschule des SV Delphin 1958 Wattenscheid e.V.
Zur besseren Lesbarkeit verwenden wir im Text das generische Maskulinum. Gemeint sind aber immer alle Geschlechter.
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle vom Schwimmverein Delphin 1958 Wattenscheid, vertreten durch den Vorstand, (im Weiteren Schwimmverein genannt) angebotenen und durchzuführenden Schwimmkurse. Gegenstand des Vertrages ist die Erteilung eines Schwimmkurses (§ 611 BGB). Bei der Abgabe von rechtsgeschäftlichen und rechtsgeschäftsähnlichen Erklärungen werden nicht volljährige Personen (im weiteren Teilnehmer genannt) stets von ihren gesetzlichen Vertretern vertreten. Die gesetzlichen Vertreter übernehmen dabei – entsprechend ihrer Verpflichtung bei Anmeldung – insbesondere ausdrücklich die vollständige Haftung für Zahlungsverpflichtungen jeglicher Art gegenüber dem Schwimmverein Delphin 1958 Wattenscheid e.V..
Anmeldung, Warteliste, Vertragsschluss
Die Anmeldung für einen Schwimmkurs erfolgt ausschließlich Online über die Homepage des Schwimmvereins (https://svdelphin58.de/index.php/schwimmschule/anmeldung). Die Anmeldung ist eine Absichtserklärung zur Teilnahme an einen Schwimmkurs, mit der der Teilnehmer auf eine Warteliste für die Schwimmkurse gesetzt wird.
Die auf der Warteliste stehenden, teilnahmeberechtigten Kinder werden nach dem Prinzip «first in – first out» durch Zusendung eines Ausbildungsvertrages zum Schwimmkurs eingeladen (Angebot).
Die Angebote des Schwimmvereins sind grundsätzlich freibleibend und beinhalten lediglich eine Aufforderung des Teilnehmers zur Abgabe eines Vertragsangebotes. Der Vertrag kommt zustande, wenn die unterschriebene Kursanmeldung dem Schwimmverein übergeben und die Kursgebühr per Überweisung bezahlt wird. Geschieht dies nicht oder nicht innerhalb der in Anmeldung gesetzten Frist, erlischt das Angebot des Schwimmvereins und der Platz kann anderweitig vergeben werden.
Hinweis: Bei einem Anspruch auf Leistungen für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben ist die Kursgebühr ebenfalls bis zum genannten Termin zu entrichten. Eine Erstattung erfolgt nach Vorlage eines entsprechenden Gutscheins und nach einem Geldeingang durch den Leistungsträger!
Der Schwimmkurs ist generell an die zur Teilnahme angemeldete Person gebunden.
Teilnahmevoraussetzungen
Die Kinder in den Schwimmkursen sollen mindestens 4 ½ Jahre alt sein und den Toilettengang ohne fremde Hilfe erledigen können. Die sprachliche Verständigung der Teilnehmer mit den Trainern des Schwimmvereins ist obligatorisch. Kinder ab 6 Jahren ziehen sich in der Kabine alleine um.
Kursteilnehmer dürfen am Schwimmunterricht nur sportgesund teilnehmen. Es dürfen unter anderem keine schweren Erkrankungen, Erkältungen, Organschäden, Infektionen oder ansteckende Krankheiten seitens der Kursteilnehmer vorliegen.
Hilfe beim Umziehen
Kinder unter 6 Jahren können nach Absprache mit der Kursleitung beim Umziehen vor und nach dem Schwimmkurs Unterstützung durch eine Begleitperson erhalten. Die Kursleitung weist der Begleitperson und dem Kind die Umkleidekabine zu, die zu benutzen ist.
Kurswechsel
Ein Kurswechsel innerhalb des Schwimmvereins ist jederzeit möglich, wenn sich ein pädagogischer oder methodischer Vorteil für den Kursteilnehmer ergibt. Die abschließende Entscheidung über einen Kurswechsel liegt beim Schwimmverein. Es besteht kein Anspruch auf einen Kurswechsel.
Zutritt zur Schwimmhalle
Die Schwimmhalle darf erst mit Beginn der Unterrichtszeit und nur in Begleitung des Lehrpersonals betreten werden.
An den Schwimmkursen nehmen ausschließlich die Kursteilnehmer und das Lehrpersonal teil. Eltern und Begleitpersonen nehmen nicht am Kurs teil.
Schwimmkurs
Die Schwimmstunde startet mit dem Beginn des Unterrichts im Schwimmbereich der Schwimmhalle und endet mit Abschluss der Unterrichtseinheit im Schwimmbereich der Schwimmhalle (Kurszeit). Beginn und Ende werden durch das Lehrpersonal bestimmt. Eine Unterrichtseinheit beträgt üblicherweise 45 Minuten.
Aufsichtspflichten des Lehrpersonals gelten nur für die Dauer der Schwimmstunde.
Der Schwimmkurs wird von männlichen und weiblichen Übungsleitern durchgeführt. Es liegt in der Natur des Schwimmkurses, dass während der Übungsstunden körperlicher Kontakt zwischen Teilneh-mer und Übungsleiter besteht.
Es besteht kein Anspruch auf die Anwesenheit eines bestimmten Kursleiters.
Bildmaterial
Das Filmen und Fotografieren des Schwimmkurses durch Dritte ist verboten.
Zu Schulungszwecken ist es dem Schwimmverein gestattet, Unterrichtspassagen aufzunehmen, oder eine Videoschulung durchzuführen. Eine Veröffentlichung dieses Materials findet ausdrücklich nicht statt. Das Material wird auch nach Durchsicht und Analyse gelöscht.
Etwaig bestehende Kameraüberwachungssysteme an Standorten der Schwimmkurse liegen außerhalb des Verantwortungsbereichs des Schwimmvereins.
Haftung
Der Schwimmverein übernimmt keine Haftung für Verletzungen und Schäden der Kursteilnehmer, die sich außerhalb der Kurszeit ereignen. Vor und nach der Kurszeit liegende Wege- sowie Umkleidezeiten sind nicht Teil der Schwimmstunde.
Die Haftung des Schwimmvereins ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt auch für gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Die Kursteilnehmer sind stets daran gehalten, den Anweisungen des Lehrpersonals Folge zu leisten.
Für den Verlust oder die Beschädigung von mitgebrachten Kleidungsstücken, Wertgegenständen oder sonstigen im Eigentum stehenden Gegenständen des Kursteilnehmers oder der Begleitpersonen über-nimmt der Schwimmverein keine Haftung.
Hat ein Teilnehmer spezielle Krankheiten oder ist auf Medikamente angewiesen, so ist dies von Teilnehmerseite mitzuteilen. Auf das Bestehen besonderer Voraussetzungen bei speziellen Kursen weist der Schwimmverein gesondert hin, soweit sich diese nicht bereits aus der Natur der Sache ergeben.
Die Kursteilnehmer sind ab Beginn der Schwimmstunde bis zu deren Ende versichert.
Kursbeginn und -dauer
Der Schwimmkurs beginnt in der Regel an dem im Ausbildungsvertrag angegebenen Datum und er-streckt sich über den im Ausbildungsvertrag angegebenen Zeitraum.
An gesetzlichen Feiertagen und während der Schulferien findet im Allgemeinen kein Kurs statt!
Kann der Kurs nicht zum angegebenen Datum starten, z.B. weil der vorhergehende Kurs nicht termingerecht beendet werden konnte, verschiebt sich der Kursstart entsprechend. Die Teilnehmer wer-den dazu per Email informiert.
Verschiebt sich der Kursbeginn um mehr als vier Wochen hat der Teilnehmer das Recht auf Stornierung des Ausbildungsvertrages. Die Stornierung bedarf der Schriftform. Die bereits bezahlte Kursgebühr wird dem Teilnehmer vom Schwimmverein erstattet.
Absage eines Schwimmkurses
Der Schwimmverein hat das jederzeitige Recht, Kurse infolge des Nichterreichens der erforderlichen Teilnehmerzahl vor deren Beginn ersatzlos abzusagen. Soweit sich die Parteien nicht auf einen Ersatzkurs verständigen können, erhalten die Teilnehmer bereits entrichtete Kursgebühren in voller Höhe erstattet. Weitere Ansprüche des Teilnehmers, insbesondere solche auf Schadensersatz oder Erstattung nutzlos gewordener Aufwendungen (z.B. Erwerb von Ausrüstung oder Kosten für Anreise) sind ausgeschlossen.
Abbruch eines laufenden Schwimmkurses
Sollte ein Teilnehmer einen Kurs in Härtefällen nicht beendet können, kann der Kurs vom Schwimmverein frühzeitig abgebrochen werden. In diesem Fall können alle bisher angebotenen Kursstunden bis zum Beendigungszeitpunkt (Tag der Abmeldung, mindestens 24h vor Kurstag) stundenweise zzgl. einer Verwaltungspauschale in Höhe von 10 € in Rechnung gestellt werden. Der verbleibende Restbetrag der Kursgebühr wird dem Teilnehmer erstattet. Über die Annahme der Härtefallregel entscheidet der Schwimmverein.
Ausfall eines Kurstages – Nachholtermine
Der Schwimmverein ist nicht verpflichtet, bei Krankheit oder Nichterscheinen des Kursteilnehmers zu den gebuchten Kursen die Kursgebühr zurückzuerstatten. Ein Anspruch auf das Nachholen versäumter Stunden besteht nicht.
Bei im Verantwortungsbereich des Schwimmvereins liegenden Umständen, die zu einem Ausfall von Kursstunden führen, wie etwa einem krankheitsbedingten Ausfall des Lehrpersonals, werden Ersatztermine im Anschluss an den vertraglich vereinbarten Kurszeitraum angeboten. Bei Schließung des Schwimmbades wird analog verfahren. Über den Ausfall einer Trainingseinheit informiert der Schwimmverein die Teilnehmer mittels Email.
Teilnehmer haben keinen Anspruch auf eine bestimmte zeitliche Lage von Nachholterminen. Insbesondere können Kurse auch an alternativen Standorten fortgeführt werden, insbesondere bei längerfristigen Defekten am oder im Schwimmbad.
Datenschutz / Datensicherheit
Personenbezogene Daten werden nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen erhoben, verarbeitet und genutzt. Die Daten werden ausschließlich im Rahmen der Kursorganisation und -abwicklung durch den Schwimmverein genutzt und gespeichert. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.
Jeder Kursteilnehmer oder sein gesetzlicher Vertreter kann der Speicherung, Verarbeitung und Verwendung der personenbezogenen Daten jederzeit ganz oder teilweise gegenüber dem Schwimmverein in Textform widersprechen und ihre Löschung verlangen.
Allgemeine Bestimmungen
Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein oder sich aus anderen Gründen als nicht anwendbar erweisen, so bleiben die übrigen Vereinbarungen des Vertrages wirksam. Bei einem solchen Fall treten anstelle der entsprechenden Bestimmung die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches in Kraft.
Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten ist des Schwimmvereins Delphin 1958 Wattenscheid e.V..
Bochum-Wattenscheid, der 12.05.2025