Hygienekonzept während der Corona-Pandemie
Seit dem März des Jahres 2020 sind die Sporteinrichtungen durchgehend von diversen Einschränkungen betroffen - und hier besonders die Schwimm- und Sporthallen. Die Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO) ändert sich häufig schon wenige Tage nach Inkrafttreten.
Die hier aufgeführten Regeln können jederzeit durch entsprechende Verordnungen auf Bundes- oder Landesebene oder durch Anweisungen durch den Betreiber der Sportanlagen verändert werden. Im Zweifel gelten die von den Behörden veröffentlichten Maßnahmen.
Dieses Hygienekonzept wurde zuletzt geändert am 20.01.2022 und gilt für Veranstaltungen des SV Delphin 1958 Wattenscheid e.V. in den städtischen Sportanlagen »Sportzentrum Westenfeld«, «Sportzentrum Berliner Straße» und «Sporthalle Fröbelschule».
- Die Teilnehmerzahlen an den Trainingsveranstaltungen sind begrenzt. Dies ergibt sich aus dem Platzangebot in den Umkleidekabinen und der Verpflichtung zum Einhalten eines Mindestabstands zwischen den Personen. Es dürfen sich
- in der Schwimmhalle des «Sportzentrums Westenfeld» maximal 24 Personen,
- in der Schwimmhalle des «Sportzentrums Berline Straße» maximal 20 Personen,
- in der «Sporthalle Fröbelschule» maximal 20 Personen aufhalten.
Club» zwingend erforderlich! Eine Hilfestellung zu unserem Verwaltungsportal befindet sich unter dem Menüpunkt SV Delphin 58. - Um am Training teilzunehmen müssen die Bedingungen «2G+» erfüllt sein:
- Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 15. Lebensjahr:
Diese Altersgruppe ist den immunisierten Personen gleichgestellt und gilt außerhalb der Schulferien durch die in den Schulen regelmäßig stattfindenden Test als getestet. - Jugendliche im Alter von 16 und 17 Jahren:
Diese Altersgruppe benötigt den Nachweis der Immunisierung (geimpft oder genesen). Schüler an allgemeinbildenden Schulen gelten durch die an den Schulen regelmäßig stattfindenden Test als getestet.
Alle anderen Jugendlichen dieser Altersgruppe benötigen zusätzlich zum Immunisierungsnachweis einen negativen Test einer zertifizierten Teststelle - nicht älter als 24 Std. - Erwachsene Teilnehmer im Alter von 18 Jahren und älter:
Zur Teilnahme am Training benötigt diese Altersgruppe einen Nachweis der Immunisierung (geimpft oder genesen) und einen negativen Test einer zertifizierten Teststelle - nicht älter als 24 Std.
Im eigenen Interesse sollte die negative Testbescheinigung für mind. 14 Tage aufbewahrt werden, damit dieses im Bedarfsfall den kontrollierenden Behörden als Beweis vorgelegt werden kann. - Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 15. Lebensjahr:
- Der Einlass erfolgt immer als geschlossene Gruppe durch den Übungsleiter. Dieser hat sich vor dem Einlass von der Einhaltung der 2G+Bestimmungen zu überzeugen. Zu spät kommende Teilnehmer können in der Regel nicht mehr eingelassen werden!
- Besucher und Zuschauer sind beim Training generell nicht zugelassen. Begleitpersonen können in Ausnahmefällen und nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Übungsleiters zugelassen werden. Für diese Personen gilt dann ebenfalls die 2G+ Regel!
- Im Gebäude gilt die Maskenpflicht, d.h. Mund und Nase müssen von einer OP- oder FFP2-Maske bedeckt sein. Von der Maskenpflicht ausgenommen sind
- in der Schwimmhalle der Bereich jenseits der Umkleidekabinen: der Barfußgang, die Duschen und der Beckenbereich.
- in der Sporthalle nur der Sportbereich und die Duschen.
Die Maskenpflicht und Abstandsregeln gelten auch in der Warteschlage am Eingang sowie für wartenden Eltern vor den Fenstern der Schwimmhallen! - Personen mit Erkältungssymptomen oder Fieber dürfen generell nicht am Training teilnehmen!