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Finanz- und Beitragsordnung

§ 1 Arten der Mitgliedschaft

  1. Einzelmitglied kann jede natürliche oder juristische Person sein.
  2. Eine Familienmitgliedschaft kann aus den folgenden Personengruppen bestehen:
    1. Ehepartner / Mitglieder einer eingetragenen Lebenspartnerschaft / sonstigen Partnerschaft / Alleinerziehende mit ihren direkten Nachkommen unter 18 Jahren, die in häuslicher Gemeinschaft leben.
      Den unter 18jährigen Nachkommen gleichgestellt sind Auszubildende, Schüler und Studenten, die über kein Einkommen verfügen bei entsprechendem Nachweis. Der Nachweis ist vom Mitglied unaufgefordert einzureichen
    2. Eine Familienmitgliedschaft endet am 31.12. des Jahres, in dem die Voraussetzungen für die Familienmitgliedschaft entfällt.
    3. Wenn die Voraussetzungen für eine Familienmitgliedschaft wegfallen sind, ist das betreffende Mitglied davon zu informieren. Es kann eine Einzelmitgliedschaft beantragen. Eine neuerliche Aufnahmegebühr fällt dabei nicht an.

§ 2 Beiträge und Beitragszahlung

  1. Die vom SV Delphin 58 Wattenscheid (Verein) erhobenen Beiträge sind Jahresbeiträge.
  2. Im Aufnahmejahr ist bei einer Aufnahme im ersten Halbjahr (Monate Januar bis Juni) der volle Jahresbeitrag fällig. Bei einer Aufnahme im zweiten Halbjahr (Monate Juli bis Dezember) wird der halbe Jahresbeitrag berechnet.
  3. Die Jahresbeiträge werden in der Regel Ende Februar per SEPA-Lastschrift eingezogen.
  4. Eine Barzahlung oder Überweisung der Mitgliedsbeiträge ist nicht vorgesehen. Für Bestandsmitglieder, die zum Stichtag 01.01.2024 per Überweisung zahlen, gilt eine Ausnahmeregelung bis zur freiwilligen Einrichtung eines SEPA-Lastschriftmandats.
  5. Nimmt ein Mitglied nicht am Lastschriftverfahren teil (Bestandsmitglied am 01.01.2024), hat der Beitragszahler den Jahresbeitrag bis zum 01.03. eines jeden Jahres zu überweisen (Zahlungseingang).
  6. Die Höhe der Beiträge ist wie folgt festgelegt:
     a.  Für Einzelmitglieder  85,00 €/Jahr
     b.  Für Familienmitglieder  150,00 €/Jahr
     c.  Sonder- und Ehrenmitglieder sind beitragsfrei.  

§ 3 Verwaltungs-, Bearbeitungs- und Mahngebühren

  1. Der Verein erhebt die nachfolgend aufgeführten Gebühren:
     a.  Aufnahmegebühr  15,00€  
      je Mitgliedschaft    
      Die Aufnahmegebühr wird bei der erstmaligen Anmeldung einer Einzel- oder Familienmitgliedschaft erhoben; nicht aber bei der Ergänzung einer Familienmitgliedschaft oder dem Wechsel von Einzel- auf Familienmitgliedschaft und umgekehrt.    
      Die Aufnahmegebühr entfällt bei einem Wechsel von einem Schwimmkurs des SV Delphin 1958 Wattenscheid e.V. innerhalb von 12 Monaten nach Beendigung des Kurses.    
     b.  Zahlungsverzug bei Überweisung 5,00 €  
     c.  Rücklastschrift: Bearbeitungsgebühr von 5,00 €  
      zzgl. der Bankgebühren.    
    d. Bearbeitungsgebühr für eine Mahnung 5,00€  
    e. Gerichtliches Mahnverfahren: Bearbeitungsgebühr von 
    je Stufe
    10,00€  
      zzgl. der Gerichtskosten    

§ 4 Schwimmkurse

  1.  Für die vom Verein angebotenen Schwimmkurse werden folgende Gebühren erhoben:
    1. Grundkurs    (8 Unterrichtseinheiten á 45 min. 1x wöchentlich)
       Standard      80,00 €
       ermäßigt 72,00 €
    2.  Seepferdchenkurs A    (16 Unterrichtseinheiten á 45 min. 2x wöchentlich)
       Standard      160,00 €
       ermäßigt  144,00 €
    3. Seepferdchenkurs B    (8 Unterrichtseinheiten á 45 min. 2x wöchentlich)
       Standard      80,00 €
       ermäßigt  72,00 €
    4. Festigungskurs    (8 Unterrichtseinheiten á 45 min. 1x wöchentlich)
       Standard      80,00 €
       ermäßigt  72,00 €
  2. Die ermäßigten Kursgebühren gelten für Geschwisterkinder, die gleichzeitig einen Schwimmkurs beim SV Delphin 1958 Wattenscheid e.V. besuchen.
  3. Für Schwimmkurse mit abweichender Dauer werden die Kursgebühren vom Vorstand in Anlehnung an die Regelkurse individuell festgelegt.

§ 5 Wettkampf-Lizenzkosten

  1. Die Kosten für die Registrierung und Lizenzierung der Sportler richten sich nach den Wettkampfbestimmungen – Allgemeiner Teil / Beitrags- und Gebührenordnung (BuGO) des Deutschen Schwimmverband e.V. Die hier zitierten Kosten entsprechend der BuGO vom 11.11.2021.
  2. Registrierung / Startrechtwechsel:
     a.  Registrierung 10,00 €
     b.  Startrechtwechsel 35,00 €
     c.  Jahreslizenz der Jahrgangsstufen bis 11 Jahre 15,00 €
     d.  Jahreslizenz der Jahrgangsstufen ab 12 Jahre     25,00 €
  3. Die Kosten für die Registrierung und Startrechtwechsel werden vom Verein übernommen. Die Kosten für die Jahreslizenz sind von den jeweiligen Sportlern zu tragen.

§ 6 Startgelder

  1. Die Startgelder zu amtlichen Wettkämpfen (DMS-J, DMS, Bezirks-, Landes- oder Deutschen Meisterschaften) sowie die Startgelder für Staffeln bei nichtamtlichen Wettkämpfen werden in voller Höhe vom Verein getragen. Die Bochumer Stadtmeisterschaften sind den amtlichen Wettkämpfen gleichgestellt.
  2. Die Teilnahme an den unter 1 genannten Wettkämpfen ist für alle lizenzierten Sportler des SV Delphin 1958 Wattenscheid, die die Qualifizierungsnormen erfüllen, verpflichtend.
  3. Verursacht ein Sportler ein erhöhtes nachträgliches Meldegeld (ENM) durch Nichterscheinen (n.a.) bei einem amtlichen Wettkampf kann der Verein das ENM zuzüglich des normalen Meldegeldes für diesen Wettkampf vom verursachenden Sportler zurückfordern.
  4. Die Startgelder zu Einzelstarts bei nichtamtlichen Wettkämpfen werden vom Verein übernommen, abzüglich eines Eigenanteils des Sportlers. Der Eigenanteil ermittelt sich wie folgt:
    • Der Eigenanteil eines Schwimmers beträgt 10% des vom Veranstalter erhobenen Startgeldes.
    • Die max. Summe der Eigenanteile eines Jahres wird durch die Höhe eines Jahresbeitrags einer Einzelmitgliedschaft begrenzt.
    • Über die Erhebung des Eigenanteils bei den Startgeldern entscheidet der Vorstand. Die Wettkampfschwimmer sind über die Einsetzung des Eigenanteilsregel zu informieren.
  5. Tritt ein Sportler ohne nachweislich triftigen Grund zu einem Wettkampf nicht an kann sich der Verein das gezahlte Meldegeld vom Sportler in voller Höhe erstatten lassen.

§ 7 Vergütungen

  1.  Folgende Stundensätze (á 15 Minuten) werden in Ansatz gebracht:
     a.  Helfer 2,50 €  ≙   7,50 €/45min   ≙  10,00 €/h
     b.  Verantwortlicher Übungsleiter 3,00 €  ≙  9,00 €/45min   ≙  12,00 €/h
     c.  Verantwortlicher Übungsleiter mit Lizenzen     3,50 €  ≙  10,50 €/45min   ≙  13,50 €/h
  2. Die Übungsleiter und Helfer leiten ihre Abrechnungsbögen am Monatsende an den Kassenwart weiter. Der Kassenwart prüft diese und veranlasst zeitnah eine Auszahlung der Vergütung in der Regel per Überweisung.
  3. Es wird grundsätzlich max. eine Person mit dem Stundensatz des verantwortlichen Übungsleiters pro Trainingsgruppe / Kurs vergütet, alle anderen Personen werden mit dem Stundensatz eines Helfers vergütet.

§ 8 Ehrungen

  1. Für eine langjährige, ununterbrochene Mitgliedschaft im SV Delphin 1958 Wattenscheid wird das Mitglied auf der Jahreshauptversammlung mit einer Urkunde sowie einem Präsent geehrt.
  2. Staffelung der Präsente:
     10 Jahre - Einkaufs-Gutschein über  10,00 € 
     15 Jahre - Einkaufs -Gutschein über  15,00 € 
     20 Jahre – 2 Fl. Wein im Geschenkkarton im Wert von Wert     20,00 € 
     30 Jahre – 3 Fl. Wein im Geschenkkarton im Wert von Wert  30,00 € 
     40 Jahre – Präsentkorb im Wert von  40,00 € 
     50 Jahre – Präsentkorb im Wert von  50,00 € 
  3. Die Urkunde und das Präsent werden nur an das zu ehrende Mitglied persönlich überreicht.
  4. Die Jubilare werden im Vorfeld eingeladen und um Bestätigung der Teilnahme gebeten.

§ 9 Inkrafttreten

  1. Diese Finanz- und Beitragsordnung wurde am 24.03.2022 vom Vorstand beschlossen und tritt zum 01.04.2022 in Kraft. Sie ersetzt die bisherigen Ehren-, Vergütungs- und Beitragsordnungen.
  2. In seiner Sitzung vom 24.11.2022 hat der Vorstand die Anpassung der Finanz- und Beitragsordnung zum 01.01.2023 beschlossen. Betroffen ist § 4 der Finanz- und Gebührenordnung (Kursgebühren der Schwimmkurse. Sie ersetzt die bisherige Fassung der Finanz- und Gebührenordnung.
  3. In seiner Sitzung vom 09.11.2023 hat der Vorstand die Anpassung der Finanz- und Beitragsordnung zum 01.01.2023 beschlossen. Nach der Satzungsänderung wurden §1 und §8 Abs. 1 der Neufassung der Satzung angepasst. Sie ersetzt die bisherige Fassung der Finanz- und Gebührenordnung.
  4. In seiner Sitzung vom 17.01.2024 hat der 2023 hat der Vorstand die Anpassung der Finanz- und Beitragsordnung zum 01.01.2024 beschlossen. Betroffen sind § 2 Beiträge und Beitragszahlung, § 3 Verwaltungs-, Bearbeitungs- und Mahngebühren und § 6 Startgelder. Sie ersetzt die bisherige Fassung der Finanz- und Gebührenordnung.

Die Finanz- und Beitragsordnung steht auch als Download im pdf-Format zur Verfügung!

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